Ab dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dieser besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Der Einbürgerungstest ist ein Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist.
Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" nachgewiesen werden. Der Test kann auch ohne vorherigen Besuch eines Einbürgerungskurses abgelegt werden und kann ggf. auch wiederholt werden.
Mit den nachfolgenden Tests können Sie Ihre Kenntnisse testen. Würden Sie den Einbürgerungstest bestehen?