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Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit besteht hat wer:

  • seit acht Jahren in Deutschland gelebt hat (sieben Jahre bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs)
  • keine wesentlichen Straftaten begangen hat
  • kein Mitglied oder Unterstützer einer extremistischen Organisation, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist oder war
  • ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse zur Rechts- und Gesellschaftsordnung wie auch der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen kann
  • keine Sozialleistungen bezogen hat
  • bereit ist, die bisherige Staatsangehörigkeit abzugeben

Zu beinahe allen dieser Punkte sind Ausnahmen und Abweichungen möglich.