Länderübergreifende Fragen:
Ein Schöffe ist in Deutschland ein ehrenamtlicher Richter.
Entsprechend §31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann nur ein deutscher Staatsbürger zum Schöffen gewählt werden. Zusätzlich sollte ein Schöffe mindestens 25 Jahre alt sein (§33 GVG, 1), aber nicht älter als 70 Jahre alt (§ 33 GVG, 2).